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Familienrecht
Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Meyer umfasst die Beratung und gerichtliche Vertretung in allen Bereichen des Familienrechts. Er berät im Zusammenhang mit Eheschließungen und Eheverträgen wie auch im Falle von Scheidung und den daraus weiter resultierenden Themen wie Unterhalt, Gütertrennung und bei gemeinsamen Kindern auch Umgangsrecht.
Leistungen im Familienrecht:
Eherecht
Eheschließung
Ehevertrag
Scheidungsrecht
Aufhebung der Ehe
Gütertrennung
Zugewinnberechnung und -ausgleich
Unterhaltsrecht
Trennungsunterhalt
Kindesunterhalt
Ehegattenunterhalt
Sorgerecht
Jugendhilfe
Umgangsrecht
Adoption
Vaterschaftsanfechtungsverfahren